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Die Vielzahl von Daten über jeden einzelnen Beschäftigten sind manchmal zwar ein Nebeneffekt des Technikeinsatzes, in vielen Fällen werden sie aber auch ausdrücklich genutzt, um Informationen über die Arbeitsleistung oder sonstiges Verhalten der Mitarbeiter zu gewinnen. Die technischen Möglichkeiten der Mitarbeiterkontrolle sind jedenfalls immens. Die unklare Rechtslage beim Arbeitnehmerdatenschutz begünstigt die Zunahme einer Überwachungskultur in den Betrieben. Die moderne Technik wird nicht selten genutzt, um Beschäftigte zu überwachen, ihre Arbeitsleistung zu kontrollieren, sie einzuschüchtern oder personelle Maßnahmen gegen sie zu begründen.
Die Interessenvertretung hat die Möglichkeit gegenzusteuern
Erfassung und Verarbeitung von Mitarbeiterdaten brauchen klare Regelungen. Auf Grundlage ihrer Mitbestimmungsrechte kann die betriebliche Interessenvertretung den Abschluss einer Betriebs- beziehungsweise einer Dienstvereinbarung durchsetzen. Hier können die Grenzen des Erlaubten definiert und die Beschäftigten vor einer allzu ausgreifenden Verarbeitung ihrer Daten geschützt werden. Welche Daten überhaupt entstehen, wer darauf für welche Zwecke zugreifen darf und nach welchen Gesichtspunkten sie ausgewertet werden dürfen, lässt sich in der Vereinbarung konkret regeln.
Unser Unterstützungs- und Beratungsangebot soll unter anderem Hilfe bei folgenden Fragen bieten:
(Digitalisierung der Arbeit)
Violenstraße 12, 3. Etage
28195 Bremen
Tel.: 0421/36301-950
Fax: 0421/36301-999
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Tel. +49.421.36301-0
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Barkhausenstraße 16
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