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Ziele von Mitarbeitergesprächen können beispielsweise sein:
Mitbestimmung bei Mitarbeitergesprächen
Nach §87 Absatz 1 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) sind Betriebsräte bei der Einführung von standardisierten Mitarbeitergesprächen zu beteiligen. In diesen Gesprächen geht es um Fragen der Ordnung und des Verhaltens des Arbeitnehmers im Betrieb. Werden allgemeine Beurteilungsgrundsätze aufgestellt, ergibt sich die Mitbestimmung aus §94 Abs. 2 BetrVG. Der Betriebsrat kann die Einführung von Mitarbeitergesprächen nicht erzwingen. Sollen diese im Betrieb jedoch eingeführt werden, kann er mitbestimmen, wie die Gespräche inhaltlich und formal ausgestaltet sein sollen.
Kommt es zu keiner Einigung mit dem Arbeitgeber, kann der Betriebsrat ein Einigungsstellenverfahren einleiten.
Die Mitbestimmung für Ein- und Durchführung von Mitarbeitergesprächen gilt im Grundsatz auch für Mitarbeitervertretungen und Personalräte.
Wir beraten Sie bei der Einführung von arbeitnehmerorientierten Mitarbeitergesprächen und unterstützen bei der Erarbeitung einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung.
(Personalentwicklung und Teambildung)
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