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Frauen müssen selbst im Jahr 2019 zweieinhalb Monate länger arbeiten, um auf das durchschnittliche Gehalt eines Mannes zu kommen. Zwar ging der Lohnrückstand der Frauen laut Statistischem Bundesamt 2018 mit 21 Prozent leicht zurück – im Ranking der europäischen Länder aber belegt Deutschland mit diesem Wert immer noch einen der letzten Plätze. Für das Land Bremen ist die Lohnungleichheit noch größer, hier erhielten Frauen im vergangenen Jahr rund 22 Prozent weniger Lohn als Männer. „Solange Frauen am Arbeitsmarkt nicht die gleichen Einkommen erzielen, sind wir von Gleichberechtigung weit entfernt“, betont Ingo Schierenbeck, Hauptgeschäftsführer der Arbeitnehmerkammer Bremen, anlässlich des Equal Pay Days am kommenden Montag (18. März).
Auch die vierteljährliche Verdiensterhebung in Bremen zeigt je nach Branche deutliche Verdienstunterschiede: Im öffentlichen Dienst ist der Gender Pay Gap demnach mit 5,1 Prozent am geringsten, im Handel dagegen mit 24,3 Prozent am höchsten. Einer der wichtigsten Gründe für die Einkommensunterschiede sind die Erwerbsunterbrechungen der Frauen und ihre nach wie vor zentrale Rolle für die Familienarbeit. Daher ist der Frauenanteil bei Teilzeitarbeit noch immer hoch: Von den 144.990 Frauen, die im Land Bremen arbeiten, ist fast die Hälfte in Teilzeit beschäftigt (72.130). Und auch in Führungspositionen sind Frauen deutlich unterrepräsentiert – ihr Anteil ist sowohl im öffentlichen Bereich weit von der 50-Prozent-Marke entfernt wie auch in der Privatwirtschaft. Hier ist nicht einmal jede vierte Führungsposition in der obersten Ebene von Frauen besetzt.
Dabei haben sich die Rahmenbedingungen in den vergangenen Jahren für Frauen deutlich verbessert: vom Anspruch auf einen Krippenplatz für Kinder unter drei Jahren, über den Mindestlohn (von dem insbesondere teilzeitbeschäftigte Frauen profitieren) bis hin zur Verbesserung der Leistungen für die Angehörigen von Pflegebedürftigen. Und auch die jüngst eingeführte sogenannte Brückenteilzeit gehört dazu. Mit ihr können Beschäftigte eine befristete Teilzeit (zwischen einem und fünf Jahren) im Voraus festlegen und danach wieder in Vollzeitarbeit zurückkehren. Die Regelung ist aus Arbeitnehmersicht allerdings verbesserungsbedürftig, da sie erst in Betrieben mit mindestens 46 Beschäftigten greift. Zudem reichten gesetzliche Regelungen allein nicht aus: „Es ist auch ein Umdenken in den Betrieben nötig und eine Änderung der Unternehmenskultur“, mahnt Schierenbeck.
Wenig Wirkung zeigt bislang das Entgelttransparenzgesetz, das erst 2018 in Kraft getreten ist. Es sollte für mehr Transparenz sorgen, um so bestehende Gehaltslücken zwischen Frauen und Männern zu schließen. „Das war ein ambitioniertes Ziel, das sich nun in der Realität leider nur sehr begrenzt umsetzen lässt“, kritisiert Schierenbeck. Denn das Auskunftsrecht gilt nur, wenn der Betrieb mindestens 200 Beschäftigte hat. Und Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten sollen zudem regelmäßig ihre Entgeltstrukturen überprüfen – dies allerdings nur auf freiwilliger Basis. Damit fällt nur rund ein Drittel aller Beschäftigen in den Geltungsbereich des Gesetzes. In bislang lediglich zwölf Prozent aller Betriebe (mit Betriebsrat) hat sich der Arbeitgeber um die Umsetzung des Gesetzes bemüht.
Deutlich positiver sieht die Arbeitnehmerkammer die Anpassung der Besoldung von Grundschullehrerinnen und -lehrern sowie die bessere Eingruppierung für Erzieherinnen und Erzieher in den sozial schwächeren Stadtteilen. „Von diesen Änderungen werden vor allem Frauen profitieren“, lobt Schierenbeck. Auch die neue generalistische Ausbildung in der Pflege müsse genutzt werden, um diesen Beruf aufzuwerten. Insbesondere in der Altenpflege müssen die Verdienste laut Schierenbeck deutlich steigen.
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